Das Hochschulgesetz trägt die Handschrift aller Koalitionspartner*innen

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 4+5 – Änderung des Hochschulgesetzes sowie des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck

 

Dazu sagt der hochschulpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:

 

Es ist gute Tradition, dass in wahrscheinlich jeder Wahlperiode eine Reform des Hochschulgesetzes ansteht. Natürlich machen auch wir davon keine Ausnahme. Wir haben allerdings früh transparent gemacht, dass uns keine tiefgreifende Reform vorschwebt. Stattdessen nehmen wir wichtige Verbesserungen mit eindeutigen Schwerpunkten vor. Darunter zählt das Vorbereitungssemester, durch das insbesondere MINT-Studiengänge deutlich attraktiver werden können. Dazu kommen die in der Anhörung geforderten Eignungstests bei internationalen Bachelor- und Masterstudiengängen. Auch die Innovationsklausel wurde viel diskutiert. Ich gehe davon aus, dass hier wichtige Fortschritte erreicht werden können, wenn alle Statusgruppen an einem Strang ziehen.

 

Für uns Grüne war ganz besonders wichtig, die Rolle der für Diversität beauftragten Personen deutlich zu stärken. Künftig werden sie den Gleichstellungsbeauftragten gleichgestellt, ein wichtiger Schritt für die Vielfalt an unseren Hochschulen. Außerdem wird Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu einem festen Bestandteil in den Struktur- und Entwicklungsplänen. So werden diese Themen in jede relevante Entscheidung der Hochschulen einbezogen. Außerdem streichen wir die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Ausweitung des Einsatzbereichs von studentischen Beschäftigten im technisch/administrativen Bereich.

 

Das Hochschulgesetz trägt die Handschrift aller Koalitionspartner*innen, ohne die Hochschulen in dieser Zeit zu überfordern oder zu überlasten.

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